Kosten
Von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe werden die Kosten in der Regel ganz oder teilweise erstattet. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden hängt von Ihrer Krankenkasse und dem individuellen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich vorab über die genauen Bedingungen und lassen Sie sich ggf. die Antragsformulare für eine Psychotherapie zuschicken.
Es ist leider nicht möglich die Kosten über gesetzliche Krankenversicherungen abzurechnen.
Mein Honorar orientiert sich an der üblichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (einsehbar unter https://www.psychotherapie-boucsein.de/wp-content/uploads/go-x/u/959c0b85-6866-4a53-8bf6-a3c339108531/GOP-Tabelle-2024.pdf) und nach den neuen Abrechnungsempfehlungen (https://dgpt.de/goae/-gop).
Noch freie Therapieplätze in neu startender Therapiegruppe
Kontakt
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich mich nur melde, wenn ein Therapieplatz frei ist. Aufgrund der zeitweise sehr zahlreichen Anfragen ist dies im Praxisalltag leider kaum anders zu bewältigen.
Wenn ein Platz frei ist erhalten Sie in der Regel innerhalb einer Woche eine Rückmeldung. Sollten Sie bis dahin keine Nachricht erhalten sind aktuell vermutlich leider alle Plätze vergeben.